#2: Rechtscheck: Medizinische Versorgungszentren – Was Ärzte wirklich wissen müssen

Shownotes

In Folge 2 von „Sprechstunde Medizinrecht – gemeinsam.alles.erreichen“ klären die beiden Fachanwälte Dr. Karin Hahne und Dr. Oliver Bechtler detailliert auf über die Mythen und vielfach kursierenden Fehlinformationen rund um Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ. Diese sind seit einigen Jahren fester Bestandteil der ambulanten Versorgung in Deutschland. Doch rund um die MVZ gibt es einige rechtliche Stolperfallen, die für Ärztinnen und Ärzte teuer und problematisch werden können.

Folgende Fragen stehen u. a. im Fokus:

  • Wer darf ein MVZ gründen?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten dafür?
  • Welche Haftungsfragen sind zu beachten?
  • Welche Rolle, Verantwortung und Aufgaben hat der ärztliche Leiter genau?
  • Können im MVZ einfach Ärzte angestellt werden?
  • Wie funktioniert das Abrechnungsprozedere?
  • Ist das MVZ immer auch eine GmbH?
  • Wo liegt der Unterschied zwischen einer BAG und einem MVZ?
  • Unter welchen Bedingungen kann ich meine Praxis an ein MVZ verkaufen?

Die beiden Experten räumen mit gängigen Missverständnissen auf und geben Einblicke in die Zukunft der MVZ, ihre Chancen und Möglichkeiten. Wer eine individuelle Beratung zum Thema wünscht, kann sich gerne an eine der Kanzleien wenden: https://hfbp.de/medizinrecht

Vielen Dank fürs Zuhören!

Thema der nächsten Folge: Werbung und Bewertungen im Web

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Hosts: Dr. Mareike Bechtler – Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin Dr. Oliver Bechtler – Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Karin Hahne – Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Robert Schenk – Fachanwalt für Medizinrecht und Notar

Sprechstunde Medizinrecht – gemeinsam.alles.erreichen ist ein Podcast der HFBP Rechtsanwälte und Notare: https://hfbp.de/medizinrecht

Dieser Podcast ist eine Produktion von STUDIO VENEZIA – the podcast company: https://www.studiovenezia.de/

Transkript anzeigen

00:00:03: Sprechstunde Medizinrecht, der Podcast von HFBP

00:00:06: Rechtsanwälte und

00:00:07: Notare für Medizinrecht aus der Praxis.

00:00:10: Wir sprechen über aktuelle

00:00:12: Entwicklungen, rechtliche und tatsächliche

00:00:14: Herausforderungen sowie praktische Lösungen im Gesundheitswesen.

00:00:18: Ob Arzt und Zahnarztpraxen, medizinische Versorgungszentren,

00:00:22: Krankenhäuser

00:00:23: oder Kommunen.

00:00:24: Wir geben Orientierung und teilen Wissen, dass sie weiterbringt.

00:00:29: Klar, fundiert und immer mit dem Ziel

00:00:31: gemeinsam

00:00:33: alles erreichen.

00:00:39: Ich sage herzlich willkommen zum zweiten Podcast aus der Reihe Sprechstunde Medizinrecht, der Podcast von HFBP.

00:00:48: Wir wollen uns heute über medizinische Versorgungszentren unterhalten und zwar über die Mythen, die es immer

00:00:55: noch

00:00:55: darüber gibt.

00:00:57: Aber zunächst möchte ich mich natürlich gerne vorstellen.

00:01:00: Mein Name ist... Dr.

00:01:01: Karin Hane, ich bin Fachanwaltin für Medizinrecht.

00:01:05: Ja, auch einen guten Morgen meinerseits.

00:01:08: Mein Name ist Oliver Bechtler, ich bin ebenfalls Fachanwalt für Medizinrecht.

00:01:13: Und die Kollegin Dr.

00:01:14: Hane und meine Person, wir sind zwei Gründungspartner der Kanzlei auf Bipirechtsanwälte und beschäftigen uns tatsächlich schon seit ... mit dem Thema MVZ, seit es tatsächlich möglich ist, MVZ zu gründen.

00:01:30: MVZ ist die Kurzform für medizinische Versorgungszentren.

00:01:34: Wir werden wahrscheinlich bei der Kurzform jetzt auch bleiben.

00:01:38: Die medizinischen Versorgungszentren haben in der ambulanten Versorgung großen Fuß gefasst und nichtsdestotrotz, obwohl es viele gibt, gibt es doch noch ganz, ganz, ganz viele Irrtümer, die für den ein oder anderen teuer zu stehen kommen können.

00:01:55: Olli, wenn du sagst, wir sind zwanzig Jahre im Beratungsgeschäft, dann bin ich froh, dass dies ein Podcast ist.

00:02:01: Dann können sich alle überlegen, wie lange wir schon in diesem Genre tätig sind.

00:02:07: Aber lass mich mal starten.

00:02:09: Geht es dir auch so?

00:02:10: Bei mir rufen im Monat bestimmt zweimal Personen Institutionen an, die ein MVZ, also Medizinisches Versorgungszentrum, denke, wir können jetzt bei MVZ bleiben, die ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen wollen und sich irgendwie nicht sicher sind, ob sie das überhaupt dürfen und können.

00:02:29: Das sind, ja, wenn ich mich jetzt so zurück erinnere, Krisenberatungsstellen, das sind Patientenvermittlungsorganisationen, das sind Praxisausstatter.

00:02:39: die alle rufen an oder kommen auch zum Beratungstermin und sagen, wir wollen ein medizinisches Versorgungszentrum gründen.

00:02:45: Und ja, dann müssen wir sie meistens immer recht schnell in die Realität holen.

00:02:50: Olli, geht dir das auch so?

00:02:51: Tatsächlich habe ich das auch, gerne auch mal ein Apotheker.

00:02:55: Ja, da können wir gleich mit dem ersten Mythos aufräumen.

00:02:58: Nicht jeder kann ein MVZ gründen, sondern es gibt im entsprechenden Gesetz, im Sozialgesetzbuch V, ein Numerus Clausus, eine abschließende Aufzählung von Personen, Institutionen, die ein MVZ gründen können.

00:03:14: Das sind klassisch natürlich die Ärzte und Ärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen, auch Psychotherapeuten und Psychotherapeuten.

00:03:24: Und im Großen auch ... Krankenhäuser, zugelassene Krankenhäuser, die gesetzlich Versicherte versorgen dürfen.

00:03:32: Dann gibt es noch ein paar Kohlipri-Ausnahmefälle.

00:03:34: Das sind ja die nichtärztlichen Dialyseerbringer oder anerkannte Praxisnetze.

00:03:40: Das sind gemeinnützige Träger, die an der Vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

00:03:45: Und Last but not least, jetzt immer mehr im Kommen, auch Kommunen.

00:03:50: Und nur dieser Personenkreis abschließend kann ein MVZ gründen.

00:03:55: Also, wir als Anwälte nicht, der Apotheker nicht und Sonstige nicht, sondern nur, wenn Sie diesem Personenkreis angehören, können Sie einen MVZ gründen.

00:04:04: Ja, das ist je nach Perspektive.

00:04:06: Wir haben ein ganz schön großer Kreis, der es kann.

00:04:08: Aber wenn man die Rechtshistorie kennt, das waren mal sehr viel mehr, die das gedurft haben.

00:04:14: Aber ich kann vielleicht mal einhaken.

00:04:17: Ja, so bei unserem größten mandanten Kreis neben den Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzinnen, Zahnärzten, die Krankenhäuser.

00:04:25: Du hast vorhin gesagt, zugelassene Krankenhäuser.

00:04:28: Kannst du noch mal kurz erklären, was du mit einer zugelassenen Krankenhaus meinst?

00:04:33: Also zugelassene Krankenhäuser sind jetzt keine Privatkliniken, die sind nicht gründungsfähig.

00:04:38: Wobei, man muss dazu sagen, gründungsfähig bedeutet auch immer gleich, ich darf auch nur daran beteiligt sein, wenn ich gründungsfähig bin.

00:04:46: Also ich kann nicht auch erst einen gründungsfähigen Partner das gründen lassen und mich dann hinterher beteiligen oder still beteiligen oder sonstig, sondern das ist wirklich der abschließende Kreis.

00:04:58: Jetzt wird ja immer mehr von investorenbetriebenen MVZ geredet.

00:05:03: Also der Investor war ja jetzt bei meiner Aufzählung klassischerweise gar nicht dabei.

00:05:09: Die investorenbetriebenen MVZ sind eigentlich immer über das Vehikel eines Krankenhaus oder klassischerweise über das Vehikel eines Krankenhaus.

00:05:17: Das heißt, ein Investor kauft sich ein Krankenhaus, ein zugelassenes Krankenhaus.

00:05:23: und zugelassenes Krankenhaus bedeutet, dieses Krankenhaus ist ermächtigt.

00:05:29: GKV versicherte Patienten zu behandeln.

00:05:33: Das gibt es einmal.

00:05:33: Ich bin im Krankenhaus planen oder ich habe einen Vertrag mit den Kassen, die zwei Möglichkeiten gibt es.

00:05:38: Und nur diese Krankenhäuser sind überhaupt gründungsfähig und dürfen MvZ betreiben.

00:05:44: Darf ich mal zwischendurch rein?

00:05:45: Wie ist es mit Unikliniken?

00:05:47: Unikliniken auch.

00:05:48: Die dürfen ja auch GKV Patienten behandeln, zulasten der Kasse.

00:05:52: Letztendlich alle, die das zulasten der Kasse dürfen ohne Einzelgenehmigung.

00:05:58: Und die Investorenbetriebenen sind immer über den Kauf eines Krankenhauses.

00:06:02: Also hinter jedem großen Investor oder hinter jeder MvZ-Kette steht ein Krankenhaus meist und darüber der Investor.

00:06:12: Und diese Investoren MvZ werden klassischerweise in der Rechtsform einer GmbH betrieben.

00:06:20: Auch Ärzte können einen MvZ im Rahmen einer GmbH betreiben.

00:06:24: Ärzte machen das auch gerne, weil sie sich immer denken, sie könnten sich da vor der persönlichen Haftung schützen.

00:06:30: Ja, das ist natürlich Mythos zwei.

00:06:32: Es ist ein Tugschluss.

00:06:34: Die GmbH hat natürlich, wie ihr Name sagt, mit beschränkter Haftung eine Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital in der Regel fünfzigtausend Euro.

00:06:44: Aber das gilt natürlich nur...

00:06:45: Fünfundzwanzigtausend.

00:06:46: Gut, Fünfundzwanzigtausend.

00:06:47: Gut, Fünfundzwanzig, das ist mindestens Grenze, aber in der Regel wird ja ein bisschen mehr eingelegt, aber jedenfalls das Stammkapital.

00:06:53: und

00:06:53: insofern gilt diese Haftungsbegrenzung aber natürlich nur für organisatorische Tätigkeiten der Gesellschaft.

00:07:01: Das gilt nicht für Behandlungsfälle und für Haftungen aus Behandlungen.

00:07:09: Auch wenn der Vertragspartner das MVZ, dann hier die MVZ-Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH, der Vertragspartner, ist haftet aber für die medizinische Behandlung auch jeder Arzt.

00:07:24: selber, also nicht nur die Gesellschaft, sondern eben auch jeder Arzt selber, sodass davor die Rechtsform der GmbH nicht schützt.

00:07:34: Und aus diesem Grund ist es ganz, ganz wichtig, dass man eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließt für diese Fälle.

00:07:42: Und das verlangen die kassenärztlichen Vereinigungen auch als Nachweis, wenn man ein MVZ zulassen will, dass für alle dort tätigen Ärzte eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird.

00:07:55: Vielleicht sollten wir auch noch was zu der Haftung bezüglich Regressen der KV sagen.

00:08:00: Ja, das ist richtig.

00:08:02: Auch da schützt natürlich die Rechtsform der GmbH nicht, denn es ist Zulassungsvoraussetzung, dass, wenn ein MVZ in der Rechtsform der GmbH gegründet wird, die Gesellschaft dieser MVZ-Gesellschaft persönliche Bürgschaften.

00:08:20: abgeben.

00:08:21: Also insofern hilft das leider auch da nicht.

00:08:26: Sehr schön.

00:08:27: Olli, Stichwort GmbH.

00:08:30: Wenn die Ärzte, Ärztinnen, auch die Niedergelassenen eine MVZ GmbH gründen, machen sie das meistens unter dem Aspekt, dass sie nicht als zugelassene Ärztin, als zugelassener Arzt arbeiten wollen, sondern dass sie den Vorteil, den vermeintlichen Vorteil einer Anstellung.

00:08:49: anstreben.

00:08:50: Und in der GmbH kann man sich ja gut anstellen lassen.

00:08:53: Ist das so uneingeschränkt möglich?

00:08:54: Was sagen wir da unseren Mandantinnen und Mandanten?

00:08:58: Tatsächlich kann man natürlich grundsätzlich in der GmbH angestellt werden, aber hier hat das Bundessozialgericht tatsächlich Klarheit geschaffen, dass ich nicht bei mir selbst angestellt sein kann.

00:09:10: Das bedeutet, es muss

00:09:12: für

00:09:13: eine Anstellung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

00:09:18: Was heißt denn abhängig beschäftigt?

00:09:21: Ja, das heißt, dass ich nicht selbst entscheiden kann.

00:09:25: Also, wenn ich hundert Prozent Gesellschafter der GmbH bin, Gesellschafter und dort angestellter Geschäftsführer bin, dann bin ich nicht abhängig beschäftigt, weil mir keiner Vorschrift machen kann, sondern ich selbst entscheiden kann.

00:09:40: Da geht mal aus bis zu einer fünfzig-prozentigen Beteiligung und der Geschäftsführung ist man nicht abhängig beschäftigt und kann sich sozusagen nicht bei sich selbst anstellen.

00:09:49: Das heißt, ich kann mich in einer MVZ GmbH nur selbst anstellen, wenn ich entweder Minderheitsgesellschafter bin oder dort nicht Geschäftsführer bin.

00:09:59: Diese Möglichkeiten habe ich.

00:10:00: Ja, das stimmt.

00:10:02: Da haben wir ganz schön unsere Beratung ändern müssen, denn wir hatten ja früher auch zum Beispiel mal den Fall der sogenannten Ein-Mann-GMBH, das ist jetzt untechnisch gemeint, vielleicht auch ein Frau-GMBH, aber das eben ein zugelassener Arzt, eine zugelassene Ärztin als Alleingesellschafter einer GMBH, ein MVZ gegründet hat und dann selber dort angestellt war.

00:10:25: Das hatten wir ja durchaus diese Konstellation.

00:10:28: Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, das geht auf keinen Fall mehr.

00:10:31: Genau, das geht auf keinen Fall mehr.

00:10:33: Und jedes MVZ muss auch einen ärztlichen Leiter stellen.

00:10:39: Das heißt, einen verantwortlichen, ärztlichen, angestellten Arzt.

00:10:45: Und dieser ärztliche Leiter, das ist der nächste Mythos, über den wir uns unterhalten wollen, der soll für alles Haften, was in diesem MVZ passiert.

00:10:57: Das ist einer, der meist angestellt wird.

00:10:59: Ich würde gerne noch mal zurückgehen auf die Frage der Anstellung.

00:11:04: Denn ein Mann, ein Frau GmbH, wo ein Arzt, eine Ärztin, die GmbH führt, da haben wir uns aber schon eine Möglichkeit ausgedacht, wie wir das dennoch aufrecht erhalten können, weil es ein anderes Urteil des Bundessozialgerichts, diese sogenannte Inhaber, geführte MVZ GmbH gibt, wo die Ärztin der Arzt ihre Zulassung behalten kann, trotzdem allein Gesellschafter der GmbH ist.

00:11:34: Und dann muss man, das ist so ein kleiner Kniff, dann muss man einen einen Vertrag über die Tätigkeit in dieser GmbH, dass dann eben keine Anstellung ist, sondern eine Tätigkeit, dass man seine Arbeitskraft der GmbH zur Verfügung stellt, bleibt aber zugelassen.

00:11:49: Insofern habe ich kein Anstellungsverhältnis.

00:11:52: Auf diese Art und Weise kann man tatsächlich diese Ein-Mann-Ein-Frau-GMBH retten.

00:11:58: Es ist ein bisschen umständlicher, aber es geht.

00:12:01: Ja, wobei man, ich lasse mich einen Satz noch dazu sagen, weil das tatsächlich ... eine steuerliche Komponente hat, die man nicht vergessen darf.

00:12:10: Also wenn das gemacht wird und ich das steuerlich einbringe und das zu Buchwerten einbringen will, also dass ich keine stillen Reserven aufdecke, meine Praxis in dieses MVZ einbringe, habe ich natürlich ein Risiko, wenn ich die Zulassung zurückbehalte.

00:12:28: Da sieht das eine oder andere Finanzamt nicht alle Voraussetzungen erfüllt, damit die steuerliche Betrachtung so ist, wie sich das entsprechend wünscht.

00:12:38: Also, ich will sagen, da ist auf jeden Fall der Steuerberater mit ins Boot zu nehmen, wenn von der Arztpraxis in eine MVZ gewandelt wird, insbesondere wenn in eine MVZ GmbH gewandelt wird.

00:12:53: Ja, selbstverständlich.

00:12:54: Guter Hinweis.

00:12:55: Das sagen wir auch immer bei unseren Beratungen dazu.

00:12:57: Steuerberater gehört immer mit ins Boot.

00:13:00: Und vielleicht an der Stelle noch eine kleine Information.

00:13:03: Also in Hessen ist es zumindest so, wir haben ja in jedem Bundesland oder in jedem KV-Bezirk, sagen wir es besser so, eigene Zulassungsausschuss und die entscheiden leider nicht immer einheitlich.

00:13:15: Und in Hessen ist es tatsächlich so, dass eine MVZ-GMBH, die aus zwei Gesellschaften besteht, wenn beide Fifty-Fifty an dieser Gesellschaft beteiligt sind, dann lässt die KV das zu, auch wenn beide dort angestellt sein wollen, wenn einer den anderen nicht beherrschen kann.

00:13:37: Also Fifty-Fifty lassen sie tatsächlich zu.

00:13:39: Das muss man auch bei den Zulassungsausschüssen jeweilig abfragen, wie da die Konstellationen sind, aber in Hessen wäre das möglich.

00:13:48: Vielleicht müssen wir tatsächlich nochmal einen Schritt zurückgehen, weil wir jetzt schon ganz weit in tiefen Mythen sind.

00:13:56: Vielleicht sollten wir noch einmal ganz kurz diejenigen abholen, die vielleicht nicht ganz so tief in der Materie sind und nochmal kurz sagen, was das medizinische Versorgungszentrum letztendlich genau auch ist.

00:14:09: Vielleicht ein kurzer Ausflug dahin.

00:14:12: Das medizinische Versorgungszentrum ist letztendlich eine ambulante Einheit, die ambulante Versorgung von Patienten erbringt, durch angestellte Ärzte.

00:14:26: Früher gab es da die Voraussetzung der Fachübergreiflichkeit, das ist inzwischen gefallen.

00:14:30: Das heißt, ich brauche zwei angestellte Ärzte auf mindestens einem halben Sitz und um dort zu gründen.

00:14:37: und wodurch unterscheidet sich das MVZ von der klassischen Berufsausübungsgemeinschaft zweier Ärzte.

00:14:45: Sie unterscheidet sich wesentlich dadurch, dass bei dem MVZ der Inhaber nicht dort tätig sein muss in diesem MVZ.

00:14:56: Er kann dort natürlich tätig sein, aber er muss nicht tätig sein.

00:15:00: Bei der Berufsausübungsgemeinschaft ist das anders, da muss der Arzt dort tätig sein.

00:15:05: Und dadurch, dass ich nicht dort tätig sein muss, kann natürlich auch ein Krankenhaus, ein Arzt eines anderen, einer anderen Praxis, Inhaber dieses MVZ sein.

00:15:18: Also das eigentlich der klassische Unterschied zwischen der BGB Gesellschaft, der Berufsausumungsgemeinschaft und dem MVZ, dass der Arzt oder der Inhaber nicht in diesem tätig sein muss.

00:15:32: Aber es nimmt an der ambulanten Versorgung teil, nicht an der stationären, das vielleicht auch noch mal wichtig.

00:15:36: Ja,

00:15:37: das ist ein guter... Punkt.

00:15:41: Und der Unterschied zeigt sich dann auch insbesondere im Verkauf, wenn ich als Ärztin oder als Arzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft, Teil einer Berufsausübungsgemeinschaft bin, dort Gesellschaftsanteile halte, dort eine Zulassung habe, dann kann ich, wenn ich aufhören möchte und meine Praxis oder meinen Praxisanteil weitergeben möchte, immer nur an einen Berufskollegen, eine Berufskollegin abgeben, sowohl die Zulassung als auch den Gesellschaftsanteil, während das MVZ dann als Ganzes verkauft werden kann.

00:16:11: eben auch an Nichtärzte, soweit sie zu dem gründungsberechtigten Kreis gehören, den du vorhin beschrieben hast, Olli.

00:16:18: Und dann sind wir noch mal beim Krankenhaus MVZ, das eben deutlich betont.

00:16:23: Auch das MVZ, wenn ein Krankenhaus das MVZ betreibt, ist ambulante Versorgung, keine stationäre Versorgung.

00:16:31: Ja, und was bedeutet das?

00:16:33: Für die räumliche Anbindung kann ich da ja die Räume des MVZ im Krankenhaus verteilen, kann ich Krankenhausärzte dort einsetzen, dass es auch immer so eine Frage, die uns gestellt wird, wenn Krankenhäuser ein MVZ gründen wollen.

00:16:50: Also wichtig ist auf jeden Fall, dass die, die dort tätig sind, vom Zulassungsausschuss genehmigt wurden als Angestellte.

00:16:58: Das geht bei Krankenhaus MvZ gerne mal schief, dass insbesondere, wenn der Chefarzt beim Zulassungsausschuss für die ambulante Versorgung im MvZ gemeldet ist, er wie im Krankenhaus seine Assistenten dort hinschickt, was natürlich nicht zulässig ist.

00:17:14: Wir haben natürlich im ambulanten Bereich eine höchst persönliche Leistungserbringungspflicht und das bedeutet, der, der genehmigt ist, muss die Leistung auch erbringen.

00:17:22: Außer wir haben einen klassischen Fall, einen echten Fall der Vertretung, also Krankheit, Urlaub.

00:17:28: Fortbildung, Wehrdienst, Schwangerschaft.

00:17:32: Was fällt mir noch ein?

00:17:32: Ich glaube, das waren die Punkte, wo ich eine echte Vertretung habe.

00:17:36: Aber lass uns nochmal kurz zurückkommen auf die ärztliche Leitung.

00:17:43: Trickt denn der ärztliche Leiter tatsächlich die Verantwortung?

00:17:47: Also, ist das ein Chefarzt im klassischen Sinne, im ambulanten Bereich?

00:17:51: Oder welche Aufgabe hat der ärztliche Leiter in SMVZ?

00:17:56: und macht es Sinn, als Arzt ärztliche Leiter eines SMVZ zu werden?

00:18:01: Die zweite Frage ist sehr spannend.

00:18:03: Also, welche Aufgaben hat er es?

00:18:04: auf keinen Fall Chefarzt?

00:18:09: Jeder Ärztin, die im MVZ auch im angestellten Verhältnis tätig ist, ist Freiberuflerin und liegt nur ihrer eigenen Verantwortung in der medizinischen Behandlung.

00:18:20: Wenn der Ärztin dem Arzt ein Fehler unterläuft, haftet nicht der ärztliche Leiter dafür.

00:18:26: Der ärztliche Leiter ist zuständig für die organisatorischen Abläufe im MVZ, für die Einhaltung der Hygienevorschriften.

00:18:36: Das Wichtigste für die korrekte Abrechnung.

00:18:39: Unsere Hörer wissen bestimmt alle, dass die Abrechnung einer der Kernbereiche im Verhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung ist.

00:18:49: Und es gibt den Grundsatz der peinlich genauen Abrechnung und die Abrechnung, die man Quartal für Quartal bei der KV einreicht, muss in einer sogenannten Sammelerklärung unterschrieben sein.

00:19:03: Das heißt, bei einem MVZ muss sie vom ärztlichen Leiter unterschrieben sein.

00:19:09: Wobei ich da eine kleine Einschränkung machen muss, ist nur dann der ärztliche Leiter, wenn der jeweilige... Honorarverteilungsmaßstab der KV, das vorsieht, das tun die aber in der Regel, sagen die meisten Honorarverteilungsmaßstäbe der KV, der ärztliche Leiter muss unterschreiben.

00:19:26: Und wenn das da drinsteht und er tut es nicht, weil Demokrat im Urlaub ist und es unterschreibt keiner oder der Geschäftsführer, sagt man, Flugs unterschreibt, dann haben wir schon böse, böse Fälle erlebt, wo kein Geld ausgezahlt wurde.

00:19:40: Und jetzt muss man sich das mal vorstellen.

00:19:43: In einem großen MVZ mit vielen Ärzten wurde ein Quartal gearbeitet und es wird kein Geld ausgezahlt.

00:19:49: Und das Bundessozialgericht hat das bestätigt, weil das keine reine Formvorschrift ist, sondern wirklich eine Abrechnungsvoraussetzung.

00:19:59: Das ist also ganz, ganz streng.

00:20:02: und hat aber zumindest den kleinen Vorteil gehabt, dass jetzt die KVN oder die Zulassungsausschüsse akzeptieren, dass man einen stellvertretenden, den ärztlichen Leiter, eine stellvertretende ärztliche Leiterin bestellen kann, falls nämlich der ärztliche Leiter, die ärztliche Leiterin im Urlaub ist, dass der stellvertreter die stellvertreterin unterschreiben kann.

00:20:22: Bislang haben die das noch nicht mal zugelassen.

00:20:24: Aber nachdem dieses Urteil kam, ist es jetzt Gott sei Dank möglich.

00:20:28: Und wir raten jetzt auch all unseren medizinischen Versorgungszentren Gotteswillen, lasst uns einen Stellvertreter, eine Stellvertreterin benennen, damit wir nie in diese Schwierigkeiten kommen.

00:20:39: Aber muss man vielleicht auch noch dazu sagen, der ärztliche Leiter unterliegt dann auch für diesen Bereich, für den er Verantwortung hat, also nicht für Behandlungsfehler, aber doch für diesen organisatorischen Bereich, für die Abrechnung der Disziplinargewalt.

00:20:51: der KV.

00:20:53: Wenn Ärzte organisatorische Fehler machen kann, können sie ja von der KV disciplinarisch belangt werden.

00:20:58: Ein MVZ kann das nicht.

00:20:59: Also muss der ärztliche Leiter, die ärztliche Leiterin den Kopf hinhalten.

00:21:04: Also insofern ist es schon eine ganz wichtige Position, die ärztliche Leitung in einem solchen MVZ.

00:21:11: Ja, und ob Ärztinnen und Ärzte bereit sind, diese Position zu übernehmen, ist natürlich auch immer ein bisschen eine Frage des Geldes.

00:21:18: Das ist schon mehr Verantwortung, die man da übernimmt.

00:21:20: Und wenn man da geschickt ist, sollte man sich das auch ein bisschen ordentlich bezahlen lassen.

00:21:26: Ja, und dann grassiert ja auch immer der Mythos.

00:21:29: Und deshalb kommen ja auch viele Ärzte zu uns, die sagen, ich will jetzt einen MVZ gründen, weil da kann ich viel mehr abrechnen als in der Berufsausumungsgemeinschaft.

00:21:39: Also ich bin mit meinem Kollegen in der Berufsausumungsgemeinschaft.

00:21:43: Wir sind zwei Ärzte und haben eine klassische... BAG, Berufsausführungsgemeinschaft in Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, dann könnte ich weniger abrechnen, wie wenn ich eine MVZ geben wäre.

00:21:56: Und deshalb wollen wir jetzt eine MVZ gründen.

00:21:58: Woher dieses Gerücht kommt, ist mir völlig suspekt, weil für die MVZ gilt das Gleiche wie für jede andere Berufsausübungsgemeinschaft von Ärzten, die unterliegen den gleichen Budgetierungsregen, sie bekommen die gleichen Kooperationszuschläge.

00:22:18: Entschuldigung, sie unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und allen Honorar- und Verordnungsbereichen müssen sie sich an die Abrechnungsregelung halten, sie unterliegen den Prüfzeiten.

00:22:28: Also es gibt eigentlich nichts anderes als bei der BGB-Gesellschaft.

00:22:33: kann einfach nicht mehr abgerechnet werden.

00:22:38: Insofern diesen Mythos müssen wir mal wirklich aus der Welt schaffen.

00:22:43: Abrechnungstechnisch bringt uns das MVZ gegenüber einer anderen Form gar nichts.

00:22:49: Aber dann kommt ja noch was anderes.

00:22:52: Dann kommen die Ärzte und sagen immer, ja, aber ich kann dann so viel Ärzte anstellen, wie ich will im MVZ.

00:23:00: Und das geht ja bei mir in der Praxis nicht.

00:23:03: Das ist der zweite Mythos, der sich wirklich seit Jahr zwei Tausend vier durch die Lande hält.

00:23:10: Ich verstehe es auch nicht.

00:23:11: Also Abrechnungstechnisch, das eben klipp und klar gesagt gibt es keinen Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft.

00:23:17: und jetzt sage ich mal das Wort.

00:23:19: Bedarfsplanungsrechtlich gibt es auch keinen Unterschied.

00:23:23: Wenn ich einen Arzt, eine Ärztin beschäftigen möchte, sei es als zugelassene Partnerin in meiner Praxis, als zugelassene Partner im MVZ oder sei es angestellt, ich kann auch in der in der Praxis, in der Einzelpraxis oder in der BAG Ärzte anstellen, kann ich ganz genauso tun und im MVZ auch.

00:23:41: Aber für jeden Arzt, Ärztin, die vertragsärztlich tätig sein wollen, also GKV-Patienten behandeln müssen, brauche ich einen, ich sage mal in Anführungsstrichen, Platz in der Bedarfsplanung.

00:23:55: Das heißt, einen freien Arzt sitzt und die Arztsitze werden, die Versorgungsaufträge, wie sie korrekt heißen, werden nach Land.

00:24:04: Also nach Versorgungsregionen, die sind unterschiedlich nach den Fachgebieten, mal größer, mal kleiner, geplant.

00:24:10: Und es gibt überversorgte Gebiete, es gibt unterversorgte Gebiete.

00:24:14: Und das heißt, ich muss immer erst gucken, ob ich eine freie Art stelle für den Arzt, für die Ärztin habe, die ich anstellen möchte.

00:24:23: Und das geht natürlich nicht nur immer in vollem Umfang.

00:24:26: Aber Olli, das kannst du ja vielleicht auch aus deiner Erfahrung sagen, man kann ja auch Artstellen aufteilen.

00:24:32: Es gibt tatsächlich einen kleinen Unterschied.

00:24:35: Vielleicht sagst du dann noch was.

00:24:36: Wenn ich eine bestimmte Anzahl an Ärzten anstelle, kann es wirklich dann mal sinnvoll sein, MVZ zu gründen, weil ich ja bei der Arztpraxis auch eine Begrenzung der angestellten Arztstellen habe.

00:24:49: Ja, richtig, in der Arztpraxis darf ich bis zu drei Ärzten pro Arzt anstellen.

00:24:55: Das hängt, du hast vorhin die Steuer schon mal angesprochen, das hängt mit der Freiberuflichkeit zusammen.

00:25:02: Freiberuflich tätig bin ich natürlich, wenn ich selber arbeite, aber auch noch bis zu einem bestimmten Grad, wenn ich angestellte Ärztinnen und Ärzte beschäftige.

00:25:13: Aber dann muss ich sie, damit es als meine Meine eigene Leistung gilt, die ich ja abrechne gegenüber der KV für Angestellteärzte, unter meinem Namen und meiner Praxis, dann muss ich sie beaufsichtigen können.

00:25:27: Jetzt reden wir natürlich nicht über auch der Angestellte, Arzt, die Angestellte Ärztin ist Freiberuflerin und ist ihrem eigenen, ihre eigene Verantwortung unterlegen, aber es muss eine gewisse Beaufsichtigung des Praxisinhabers da sein, der die generelle Linie wie bestimmte Dinge gehandhabt werden in der Praxis festlegen kann und muss.

00:25:48: Und diese Aufsicht muss er ausüben.

00:25:50: Und da sagt der Bundesmantelvertrag und das ist auch nachvollzogen von den Finanzgerichten, dass es dann noch frei berufliche Tätigkeit ist.

00:25:58: Wenn es bis zu drei Ärzte sind, die kann ich vielleicht als Einzelner noch beaufsichtigen.

00:26:02: Wenn ich fünf, sechs habe, dann kann ich das nicht mehr.

00:26:06: Und da hat das MVZ natürlich den Vorteil, dass MVZ als solches unterliegt nicht der Berufsordnung.

00:26:14: Das heißt, diese Regelung gilt dafür tatsächlich nicht.

00:26:17: Was aber nicht heißt, dass die Bedarfsplanung aufgehoben wird.

00:26:20: Ich brauche für alle Ärzte jeweils ein Versorgungssitz, ein Anteil eines Sitzes in der Bedarfsplanung.

00:26:28: Aber diese strenge Regelung, die gilt da nicht.

00:26:31: Genau.

00:26:32: Und doch mal für alle Sitz, Versorgungsauftrag, Zulassung, das sind alles so eine Nüme fürs Gleiche, die erlaubnisvertragsärztlich tätig zu werden.

00:26:43: Dann haben wir auch das Phänomen, dass wenn wir über MVZ reden, da immer davon ausgegangen wird, dass diese MVZ in Form einer GmbH betrieben werden müssen.

00:26:53: Tatsächlich ist es ja so, dass die meisten MVZ in Form einer GmbH betrieben werden.

00:27:00: Aber das ist keine Pflicht.

00:27:01: Ich kann die MVZ auch in Form einer BGB-Gesellschaft betreiben oder einer Genossenschaft.

00:27:10: Auch hier haben wir wieder tatsächlich eine abschließende Regelung, SGB V. Also ich kann zum Beispiel nicht als Einzelarzt, als Einzelkaufmann einen MVZ betreiben, wenn ich das alleine machen will.

00:27:23: Dann habe ich tatsächlich nur die Option, dieser Ein-Mann eine Frau GmbH zu machen.

00:27:28: Aber ich kann das auch... in der Partnerschafts-Besellschaft mit meinem Kollegen oder meiner Kollegin machen.

00:27:36: Auch da muss man ein bisschen aufpassen, dass man nicht verwechselt MVZ, GmbH und die Gesellschaftsform mit der Art der Beteiligung oder mit der Art der Ausübung der Tätigkeit.

00:27:49: Also das MVZ sagt noch nichts aus, in welcher Gesellschaftsform ich es mache und die Gesellschaftsform sagt noch nichts aus, ob ich einen MVZ oder eine BGB-Gesellschaft bin.

00:28:00: Also BGB-Gesellschaft ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

00:28:04: Das heißt, zwei Personen schließen nicht zusammen etwas gemeinschaftlich zu machen.

00:28:08: Was wir immer wieder haben, dass wir viele Ärzte haben, die so an der Altersgrenze sind und die ihre Praxis an ein MVZ verkaufen wollen.

00:28:19: Und davon ausgehen, wenn ich meine Praxis an MVZ verkaufe, muss ich dort noch drei Jahre mitarbeiten.

00:28:27: Das will ich aber gar nicht.

00:28:28: Gibt es andere Möglichkeiten?

00:28:30: Ja, die gibt es in der Tat.

00:28:32: Der Ursprung dieser Nachfolgeregelung, oder wenn man seine Praxis aufgeben möchte, seine Praxis verkaufen möchte, inklusive seiner Zulassung, ist ja auch so ein Mythos, dass man seine Zulassung verkaufen kann.

00:28:44: Die kann man nicht verkaufen, das ist eine höchstpersönliche Konzession.

00:28:48: Der Wert in der Bedarfsplanung, also die Wichtigkeit dieser Zulassung in der Bedarfsplanung macht einen gewissen Wert beim Verkauf, aber man kann die Zulassung als solche nicht verkaufen, sondern man verkauft seine Praxis oder seinen Praxisanteil oder seinen MVZ-Anteil.

00:29:02: Wenn ich also meine Praxis verkaufen möchte an ein MVZ, dann würde ich das normalerweise so machen, dass ich einen Ausschreibungsantrag bei der KV stelle.

00:29:11: Dann wird mein Versorgungsauftrag, meine Zulassung ausgeschrieben und dann können sich Ärzte gleichen Fachgebietes darauf bewerben und damit in ein MVZ eine eigene Praxis aufmachen oder was auch immer.

00:29:26: Das ist die eine Möglichkeit, aber das hat den Nachteil, dass sich mehrere bewerben können.

00:29:33: Das ist eine offene Ausschreibung und da können sich mehrere darauf bewerben.

00:29:36: Da muss der Zulassungsausschuss, den geeigneten, arztige, geeigneten Ärztin dafür... auswählen.

00:29:42: Wenn ich das ein bisschen einschränken möchte, diese Möglichkeit, weil ich mir eigentlich schon mit dem Nachbar MVZ, was an meiner Praxis interessiert ist und was mir auch einen ganz guten Kaufpreis bietet, interessiert ist und ich würde ausschreiben, dann würde ich dieses MVZ bewerben, dann würden sie aber auch andere bewerben und wer weiß, was der Zulassungsausschuss dann sagt, aber unbedingt dieses MVZ auswimmen, dann hat man mit dieses Auswahlverfahren immer so ein Unsicherheitsfaktor drin.

00:30:06: Insofern hat man da überlegt, was man machen könnte.

00:30:11: um diese Übergabe sicherer zu gestalten.

00:30:14: Und das haben wir ja früher auch so gemacht, haben wir unseren Mandanten ja auch geraten.

00:30:19: Dann hat man es so gemacht, dass der Abgabewillige seine Praxis schon mal vorher verlegt hat in dieses MVZ, auf seine Zulassung verzichtet hat, zugunsten der Anstellung in diesem MVZ.

00:30:32: Und dann hat er da noch ein bisschen gearbeitet, drei Monate, und dann ist er da rausgegangen.

00:30:40: Und dann war der Sitz sicher im MVZ ohne... dass dieses Ausschreibungsverfahren mit den beschriebenen Unsicherheiten stattgefunden hat.

00:30:48: Und das hat eines Tages mal einem Zulassungsausschuss nicht gefallen.

00:30:52: Und die Sache kam bis zum Bundessozialgericht.

00:30:54: Und das Bundessozialgericht hat gesagt, Nene, also was ihr da macht, das ist tatsächlich mal eine Umgehung dieses eigentlich gesetzlich festgelegten Ausschreibungsverfahrens.

00:31:03: Das könnt ihr so nicht machen.

00:31:05: Und daher kommt diese drei Jahresregelung.

00:31:07: Da hat nämlich das Bundessozialgericht gesagt, also ihr könnt es schon machen.

00:31:12: diesen Weg.

00:31:13: Ich verlege meine Praxis ins MVZ-Versicht auf meine Zulassung, bin dann noch ein bisschen weiter tätig, aber die ist ein bisschen weiter tätig, heißt drei Jahre.

00:31:21: Weil man davon ausgehen kann, dass drei Jahre dann doch ein Zeitraum ist, da hatte man noch ernsthaft vor, über einen gewissen Zeitraum wirklich dort mitzuarbeiten und dann auszuscheiden und nicht nur so eine Umgehung des Ausschreibungsverfahrens.

00:31:36: Daher kommen diese drei Jahre, die kann ich aber vermeiden, wenn ich mich den klassischen Ausschreibungsverfahren stelle, dann muss ich nicht drei Jahre mitarbeiten.

00:31:46: Ja, jetzt stellt sich ja die Frage, wenn wir das alles so hören, wo sind denn tatsächlich die Unterschiede zwischen der Berufsausübungsgemeinschaft zwischen zwei Ärzten und einem MVZ?

00:31:59: Wir haben gelernt, die Abrechnung ist die gleiche, die Bedarfsplanung ist die gleiche.

00:32:03: Das heißt, ich brauche auch Zulassen, Vertragsarztsätze gilt gleichermaßen.

00:32:08: Die sonstigen Regelungen sind gleich.

00:32:10: Wo haben wir noch Unterschiede und warum sollte ich das überhaupt tun, meine Praxis in den MVZ zu wandeln?

00:32:17: Ja, das frage ich meine Mandanten auch sehr häufig, wenn die mit dem Gedanken kommen, wir möchten jetzt einen MVZ gründen, weil sie irgendwie gehört haben, das sei ganz toll, das sei das Heil.

00:32:26: Dann frage ich sie auch genau das, warum wollen sie das?

00:32:28: Ich glaube, zwei Gründe haben wir beide vorhin schon mal deutlich gesagt.

00:32:32: Das eine ist, wenn ich wie ein Arbeitgeber im ambulanten Gesundheitsmarkt auftreten will, also einen MVZ führen möchte, ohne dort selber tätig zu sein.

00:32:43: Dann ist das eine Möglichkeit.

00:32:45: und die andere Möglichkeit ist, wenn ich den Verkauf des MVZ im Kopf habe und möchte meinen MVZ irgendwann verkaufen.

00:32:53: Das kann ich machen, indem ich das ganze MVZ an einen gründungsfähigen Partnerverkaufe, das kann ich mit einer BAG nicht.

00:33:00: Da kann ich eben nur meine eigene, zulässig meinen eigenen Gesellschaftsanteil an einen Berufskollegen weitergeben.

00:33:06: Also diese beiden Punkte nicht selbst arbeiten und Abgabe.

00:33:11: Die machen einen Unterschied.

00:33:12: Ja, wobei meine Erfahrung ist, also wir vertreten ja sowohl viele Ärzte, aber auch viele Ketten, dass die Ketten ja viel lieber kein fertiges MVZ kaufen, sondern

00:33:26: die

00:33:27: Ich sag's mal, die Assets aus den Praxens kaufen, also die Praxen kaufen, die würden dann die gesamte BAG mehr oder weniger kaufen, ohne dass das schon MVZ ist.

00:33:37: Also auch zur Vorbereitung des Verkaufs an einen Vestor macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, das MVZ im vor einigen Gehorsam zu gründen.

00:33:48: Im Gegenteil ist er kontraproduktiv.

00:33:51: Also tatsächlich ist leider oft die Empfehlung, wenn die Ärzte kommen.

00:33:57: mit diesen Mythen im Kopf, dass man denen sagt, ihr habt gar keinen Vorteil, wenn ein MVZ gründet.

00:34:03: Überhaupt nicht.

00:34:03: Es bleibt eigentlich alles beim Gleichen.

00:34:06: Und dann entlässt man die leider wieder und hat hoffentlich nicht eine Vision zerstört.

00:34:12: Ja, stimmt.

00:34:14: Aber wir haben ja immer wieder Einschränkungen der Gründerfähigkeit von MVZ, also auch der Teilhaber und Inhaber von MVZ gesehen.

00:34:27: Waren es ja noch deutlich mehr, die im Vorzettzgründen konnten.

00:34:29: In den Fallen wurde es dann deutlich eingeschränkt.

00:34:33: Und jetzt ... ist ja auch immer wieder in der Presse zu lesen, dass diese Investoren-MvZ verboten werden sollen, eingeschränkt werden sollen.

00:34:44: Das verunsichert ja den einen oder anderen Arzt, der plant seine Praxis an einen MvZ zu verkaufen, weil erfahrungsgemäß, das muss man vielleicht auch noch festhalten, zahlen natürlich die Investoren-MvZ deutlich höhere Preise für Praxen als klassische Praxisnachfolger.

00:35:01: Deshalb besteht ja oft... die Idee am Lebensende oder am Arbeitsende, hoffentlich nicht am Lebensende, am Arbeitsende seine Praxis an ein MVZ zu verkaufen.

00:35:14: Und jetzt kommt tatsächlich vermehrt Mandanten die Praxis und sagen, oh, muss ich jetzt schnell verkaufen, weil ja das alles geändert wird.

00:35:21: Und du hast ja deinen Ohr in Berlin, wie gesagt, und bist da immer vor Ort.

00:35:27: Wie sieht es denn aus?

00:35:28: Wird die Verkaufsmöglichkeit an ein Investor MVZ eingeschränkt in Zukunft?

00:35:33: Wenn ich die Frage wirklich mit Ja oder Nein beantworten könnte, dann hätte ich eine Glaskugel und könnte ganz andere Dinge tun.

00:35:42: So sagen wir mal so, ich glaube nicht, dass sich in absehbarer Zeit etwas ändert.

00:35:46: Was dahinter steht hinter diesen Überlegungen, ist ja der politische Wille, man will die Gesundheitsversorgung in Händen klassischer Gesundheitsanbieter belassen.

00:35:59: Dazu gehören Krankenhäuser, das ist für manche schon knurrig genug, dass die Krankenhäuser als MVZ-Betreiber akzeptieren müssen, aber ein Krankenhaus gehört nun mal klassisch zur Gesundheitsversorgung.

00:36:10: Da wird man nichts mehr dran rütteln.

00:36:12: Aber das, was du vorhin beschrieben hast, Olli, dass eben marode Krankenhäuser von irgendeinem holländischen, von einer holländischen Heuschrecke aufgekauft werden und dann bundesweit, also ein kleines Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern kaufen und dann bundesweit eine riesen Augenarzt-MVZ-Kette darauf aufbauen.

00:36:29: Das ist natürlich vielen in Dorn im Auge.

00:36:31: Und da gibt es Überlegungen, das einzuschränken.

00:36:35: in verschiedener Hinsicht.

00:36:36: zum Beispiel, dass man einen räumlichen Radius zieht.

00:36:41: dass eben nur noch MVZ in einem bestimmten Radius um dieses Krankenhaus, was man gekauft hat, gegründet werden dürfen und eben keine bundesweite Kette mehr oder eine fachliche Beschränkung, dass man sagt, okay, das ist eine orthopädische Klinik, dann sollen die auch ein orthopädisches MVZ gründen können, aber jetzt kein Augenarzt oder Psychotherapie MVZ.

00:37:05: Diese Überlegungen gibt es.

00:37:07: Es hat schon mal einen Entwurf gegeben, der aber nach Zerschlagen der Ampelkoalition nicht mehr weiterverfolgt wurde.

00:37:16: Und im neuen Koalitionsvertrag steht eine Ankündigung drin, dass man sich diesem Thema widmen will, aber mehr nicht und mehr haben wir da noch nicht gesehen.

00:37:27: Von daher würde ich, ich kann es nicht genau sagen, aber sehe ich keine ganz große Gefahr oder wie immer man das jetzt beurteilen will, aber sehe ich jetzt in absehbarer Zeit keine großen Änderungen auf uns zukommen.

00:37:42: Ja, ich würde das ähnlich einschätzen und berate tatsächlich auch so jetzt nicht überall zu verkaufen, weil man Angst hat, dass diese Möglichkeit jetzt zügig gekippt wird.

00:37:55: Aber wir sehen, das Thema ist doch sehr, sehr komplex.

00:38:00: Und vor allem muss man sagen dynamisch.

00:38:03: erstens auf der Gesetzesseite, aber auch ... der Rechtsprechung oder der Spruchpraxis, besser gesagt, Rechtsprechung, sage ich schon, der Spruchpraxis, der Zulassungsausschüsse.

00:38:14: Also auch hier ändert sich ja regelmäßig, was das so eine Beratung auch immer relativ schwer ist, wenn man sieht, was ich heute berate, kann in dem Jahr schon wieder völlig überholt sein.

00:38:24: Und wenn dann jemand, dann kommen Sie, haben noch vor zwei Jahren gesagt, also euch ja vor zwei Jahren hat das auch bestimmt, aber heute stimmt das leider nicht mehr.

00:38:31: Man muss da sehr vorausschauend gucken.

00:38:35: Insofern ist es wirklich wichtig, insbesondere wenn man so ein Konstrukt gründen will, sich daran beteiligen will, das A steuerlich zu prüfen, weil steuerlich extrem viele Fallsträcke.

00:38:48: Darauf sind wir heute gar nicht so richtig eingegangen.

00:38:51: Darin liegen aber auch juristisch einiges zu Beobachten ist.

00:38:56: Leider immer komplizierter.

00:38:58: Als wir vor zwanzig Jahren mal angefangen haben, Zulassungskonzepte zu beraten, war das recht einfach.

00:39:05: Das sind heute, wenn wir so Konzepte machen, zwei, drei, vier Seiten.

00:39:11: die da bedacht werden müssen, die wir da zusammenstellen, an Falschtricken und was für einen Falschirm man hier noch aufspannen sollte und da noch.

00:39:20: Das kann man wirklich nur mit viel Erfahrung und viel Fingerspitzen gefühlt und auch vielen Connections zu den Zulassungsausschüssen zur KV auch mal voraus loten.

00:39:30: Es ist ein schönes Rechtsgebiet, was viel Spaß macht, aber was viel Kenntnis erfordert und wir können nur anbieten da mit unserem Know-how.

00:39:39: zur Seite zu stehen.

00:39:41: Genau.

00:39:41: Also wir, das ist die Kanzlei, HFBP Rechtsanwalt und Notare.

00:39:46: Wir sind tatsächlich mit sechs Standorten in der Bundesrepublik vertreten, also beraten auch tatsächlich bundesweit in allen medizinrechtlichen, insbesondere bei vertratsärztlichen und gesellschaftsrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Gebieten.

00:40:07: was unser Credo natürlich so ein bisschen ist, dass wir sie bei ihrer unternehmerischen Entscheidung unterstützen wollen.

00:40:15: Und wir wissen, dass gerade im vertragsärztlichen Bereich die unternehmerische Entscheidung mit ganz viel formellen Hürden belastet ist.

00:40:23: Und ich glaube, wir können ihnen da Hilfestellung leisten, wie man diese Hürden überwindet.

00:40:30: Vielleicht sagen wir nochmal unsere Standorte.

00:40:32: Das sind Frankfurt, Gießen, Berlin, Hannover.

00:40:36: Dortmund und Mannheim, aber wir sind auch darüber hinaus.

00:40:40: Bundesweit tätig sind auch mit Kollegen gut vernetzt und kennen die Zulassungsausschüsse und die Praxen.

00:40:47: Also insofern sind das nur örtliche Standorte, aber wir haben schon unsere Fühler auch bundesweit ausgestreckt.

00:40:55: Wenn Sie jetzt fragen, warum tun wir das alles?

00:40:57: Natürlich wollen wir auch Geld verdienen.

00:40:59: Aber wir wollen die Strukturen im Gesundheitswesen, ein Stückchen besser machen, ein Stückchen einfacher machen, gangbarer machen.

00:41:10: Das ist alles ein so komplexes, verrechtliches Thema, das wir versuchen wollen, da Hilfe und Struktur anzubieten, Lösungen anzubieten und nicht immer nur zu sagen, das und das geht nicht.

00:41:24: Und unter dem Aspekt Olli, geht unsere Podcast-Serie weiter?

00:41:28: Ja, selbstverständlich geht unsere Podcast-Serie weiter.

00:41:31: Unser erster Podcast hat ja Meine Frau, die Dr.

00:41:34: Marei Gebächler und der Dr.

00:41:36: Robert Schenk gemacht.

00:41:37: Dort haben sie über die Existenzgründung geredet.

00:41:41: Die werden jetzt auch den dritten Podcast machen und zwar zu dem Thema Werbung und Schlechtbewertung.

00:41:49: Das ist auch ein sehr interessantes Thema.

00:41:51: Aber viele Ärzte glauben ja heute noch, sie dürfen nicht werben.

00:41:56: über diesen Mythos, um das mal weiter zu spinnen, werden die Mareika und der Robert erzählen.

00:42:02: Und sie werden natürlich auch was erzählen, wie man sich gegen Schlechtbewertungen im Internet richtig zur Wehr setzt, weil da gibt es doch viele, viele Möglichkeiten.

00:42:12: Ja, und wir beide werden auch nochmal zusammen antreten, glaube ich, und hoffe ich, zum Thema Praxisabgabe.

00:42:19: Da würden wir auch gerne nochmal ein paar Tipps und ein Blick gegeben.

00:42:24: Und ich denke, für heute dürfen wir sagen ganz, ganz vielen Dank fürs Zuhören bei den MVZ-Mythen.

00:42:31: Und in unserem Rechtscheck war schön, dass wir bei Ihnen sein durften und wir sagen tschüss bis zum nächsten

00:42:38: Mal.

00:42:38: Auf Wiederhören!

00:42:49: Alle

00:42:56: Infos,

00:42:56: Kontakte und weitere Folgen finden

00:42:59: Sie auf

00:42:59: hfbp.de.

00:43:02: Bis bald und bleiben Sie rechtlich gut beraten.

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